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BatterieentsorgungHinweis gemäß § 9 Abs.1 Batteriegesetz:![]() Die oben abgebildete, durchgestrichene Mülltonne bedeutet nach Batteriegesetz § 17 Abs.1: Batterien dürfen nicht in den Hausmüll! Der Endverbraucher ist zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Die Batterien können nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden. Man erkennt die zurückzugebenden Batterien an dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne sowie den chemischen Symbolen (Pb = Blei), (Cd = Cadmium) und(Hg = Quecksilber). Hinweise zur Batterieentsorgung: Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, ist der Anbieter verpflichtet, den Kunden auf folgendes hinzuweisen: Der Kunde ist zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Er kann Altbatterien, die der Anbieter als Neubatterien im Sortiment führt oder geführt hat, unentgeltlich am Versandlager (Versandadresse) des Anbieters zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
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